Planungsrecht
Gut durchdachte Gesamtkonzepte
Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) sieht für Freiflächenanlagen nur dann eine Vergütung vor, wenn sich das Projekt im Bereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans befindet, der Photovoltaikanlagen ausdrücklich zulässt.
In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass die Gemeinden und Kommunen, bei der Aufstellung von Bebauungsplänen, die Planungshoheit haben. Die Bauleitplanung gem. Baugesetzbuch (BauGB) ist das wichtigste Instrument der städtebaulichen Planung. Die Bauleitplanung besteht zum Einen aus dem übergeordneten Flächennutzungsplan und zum Anderen aus dem verbindlichen Bebauungsplan. Die Bebauungspläne werden aus den Flächennutzungsplänen entwickelt und regeln in ihrem Geltungsbereich die rechtsverbindlichen Festsetzungen.
Unser Tochterunternehmen, die F&S concept Projektentwicklung hat sich auf die Durchführung der Bauleitplanverfahren spezialisiert und arbeitet hier eng mit den Kommunen und Gemeinden zusammen. Die gesamte Grundlagenermittlung, die Erstellung von Gutachten und der erforderlichen Planunterlagen wird hier unter einem Dach konzipiert und erarbeitet. Nach Rechtskraft des Bebauungsplans wird der Bauantrag gem. den vorliegenden Festsetzungen erstellt und zur Genehmigung eingereicht.
Vertrauen Sie auf diese langjährige Erfahrung und Kompetenz. Wir liefern Ihnen ein gut durchdachtes Gesamtkonzept von der vorbereitenden Planung über den Anlagenbau bis zur späteren Betriebsüberwachung.
Alles aus einer Hand.



